Versicherung Garantiertes Wohnen
Die Versicherung Garantiertes Wohnen ist eine kostenlose Versicherung. Sie können diese Versicherung als Arbeitender für 10 Jahre abschließen, wenn Sie eine Hypothekenanleihe aufnehmen um Ihre Wohnung zu bauen, zu kaufen oder zu renovieren. Die Versicherungsprämie wird von den flämischen Behörden bezahlt.
Werden Sie während dieser Periode unfreiwillig arbeitslos oder arbeitsunfähig? So können Sie eine Beihilfe in der Tilgung Ihrer Anleihe bekommen.
Bedingungen
Am Augenblick des Antrags dürfen Sie für dieselbe Wohnung keine sonstige Versicherung gegen Einkommensausfall der flämischen Behörden haben.
Weiterhin müssen sie eine Anzahl von Bedingungen erfüllen, die zusammenhängen mit:
- Ihrer beruflichen Aktivität
- Ihrer Anleihe
- Ihrer Wohnung
- Ihrem Einkommen (nur für Neubau).
Verfahren
Versicherungsantrag
Stellen Sie den Antrag auf eine Versicherung Garantiertes Wohnen mittels eines Antragsformulars (auf Niederländisch)(PDF-Datei öffnet in neuem Fenster) innerhalb des Jahres nach der ersten Kapitalaufnahme Ihrer Anleihe. Wenn die Versicherung genehmigt wird, sind Sie während 10 Jahren versichert.
Antrag auf Beihilfe
Stellen Sie den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe beim Versicherer.
Nach dem Antrag und einer Wartezeit von 3 Monaten können Sie unter den Bedingungen des Versicherungsvertrages eine Beihilfe in der Tilgung Ihrer Anleihe bekommen. Dazu müssen Sie nachweisen können, dass Sie arbeitsunfähig oder unfreiwillig und völlig arbeitslos sind.
Betrag
Die Beihilfe wird jeden Monat unmittelbar an Ihre Kreditanstalt ausgezahlt.
Der Betrag hängt ab von:
- Ihrem wirklich gelittenen Einkommensverlust,
- Ihrer monatlichen Abzahlung,
- der Dauer der Periode, während welcher Sie die Versicherung in Anspruch nehmen.
Die Prämie kann nie mehr als 500 oder 600 Euro pro Monat betragen.
Die Beihilfe wird höchstens während (nicht unbedingt aufeinanderfolgender) 36 Monate verliehen.